Licht ist Pflicht! Seit 01. April 2022 müssen alle E-Bikes mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein. Während dies für 45 km/h E-Bikes bereits der Fall war, gilt es nun auch für alle am Strassenverkehr teilnehmenden 25 km/h E-Bikes. Dabei spielt es jedoch keine Rolle ob die Beleuchtung per Akku betrieben und abnehmbar oder fix installiert ist. Bei Verstoss droht eine Busse von CHF 20.-.
Deshalb beschränkt sich unser Angebot nicht nur auf den Verkauf der Marken KRISTALL, FREY & NEOX, sondern auch auf die Wartung von Velos aller namhaften Hersteller - elektrisch oder muskelbetrieben. Die Zufriedenheit und Sicherheit des Kunden ist bei uns nicht einfach nur ein Lippenbekenntnis - es ist unser höchstes Ziel und wird jeden Tag mit Motivation verfolgt.
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